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- Die Mietgebühr pro Bild beträgt jährlich 10
% des Bildwertes
zzgl. im ersten Jahr einmalig Euro 60,-- (pauschale
Aufwandsentschädigung)
- Die Mietdauer beträgt,
sofern nicht anders vereinbart, ein Jahr. Sie verlängert sich
automatisch um ein Jahr, wenn nicht vor Ablauf gekündigt wird.
- Falls Sie ein Bild während der Mietzeit
kaufen möchten, werden die in den ersten beiden Jahren geleisteten
Mietraten vollständig auf den Kaufpreis angerechnet, alle weiteren Jahre
zu 80 Prozent.
- Will jemand ein von Ihnen gemietetes Bild
kaufen, haben Sie ein Vorkaufsrecht. Machen Sie von diesem Vorkaufsrecht
Gebrauch, wird der Mietvertrag auf Wunsch in einen Leasingvertrag
umgewandelt. Nutzen Sie Ihr Vorkaufsrecht nicht, endet der Mietvertrag
mit dem Verkauf des Bildes, oder Sie erhalten für die Restmietdauer ein
gleichwertiges Bild als Ersatz.
- Sie erklären sich damit einverstanden,
einzelne gemietete Bilder, falls notwendig, kurzfristig für eine
Ausstellung zur Verfügung zu stellen.
- Weitere Kosten,
beispielsweise für Beratung, Lieferung der Bilder, Aufhängen etc. sind
mit der pauschalen Aufwandsentschädigung (siehe 1.) in aller Regel
abgedeckt. Ausnahmen aufgrund von erhöhtem Aufwand, Entfernung und
Anzahl der Bilder erfolgen nach Absprache.
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